Immobilienvertrieb Dresden - IVDD
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Immobilienvertriebes DRESDEN


• Die Firma Immobilienvertrieb Dresden, nachfolgend „IVDD“ genannt, bietet ihre Dienstleistung ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

• Der Auftraggeber (AG) ist berechtigt, soweit es sich bei dem konkreten Maklervertrag nicht um einen Alleinauftrag handelt, die Dienste anderer Makler in Anspruch zu nehmen. Hierüber hat er IVDD unter Offenlegung der in Anspruch genommenen Makler zu informieren. Der AG ist verpflichtet, alle im Rahmen des Maklervertrages in Erfahrung gebrachten Kenntnisse vertraulich zu behandeln und insbesondere die ihm übermittelten Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.
Jede Zuwiderhandlung begründet einen pauschalen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Maklergebühr. Dem Vertragspartner bleibt unbenommen nachzuweisen, dass IVDD kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.


• Der AG übergibt IVDD unverzüglich die erforderlichen Unterlagen und alle Informationen über alle vorhandenen und neu hinzutretenden Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren. Zu den primären Pflichten des AGs gehört eine unmittelbare Information des Maklers über folgende Sachverhalte:
1. Änderung der Preisvorstellungen oder der sonstigen Interessenlage
2. Änderung der ursprünglich angestrebten Vertragsbedingungen (z. B. Laufzeit, Fälligkeiten, Besitzübergang)
3. Reservierungen oder mündliche bzw. schriftliche Vertragszusagen anderer Kunden oder Makler
4. Fehlende Voraussetzungen zur Lieferbarkeit des Objektes (z. B. fehlende Baugenehmigung, bereits erfolgter Verkauf / Vermietung / Zwangsversteigerung / Zwangsverwaltung)

• 
Die Information über die Veränderung hat unmittelbar, d. h. spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach bekannt werden, in schriftlicher Form zu erfolgen. Sollte der AG offensichtlich oder nachhaltig gegen diese Vereinbarung verstoßen, verpflichtet er sich, IVDD die in Erfüllung ihres Auftrages entstandenen Auslagen zu erstatten. Ist dem AG die Verkäuflichkeit bzw. die Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, ist er verpflichtet, IVDD unverzüglich, spätestens
innerhalb von 5 Werktagen, unter Angabe der Informationsquelle schriftlich zu informieren. Wird diese Frist versäumt, kann sich der AG nicht auf eine Vorbekanntheit berufen.


• Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages oder dem Abschluss eines Mietvertrages durch den Nachweis oder die Vermittlung von IVDD ist zu dessen Gunsten eine Maklergebühr verdient und fällig. Als Abschluss eines notariellen Kaufvertrages gilt auch, wenn der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils oder der Übertragung von Rechten an dem Vertragsobjekt durch einen anderen Rechtsakt (z. B. Zwangs- oder freiwillige Versteigerung / Übertragung von Gesellschaftsrechten) erreicht wird und dies dem in Aussicht genommenen Zweck entspricht. Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlen. Der AG erkennt an, dass auch Mitwirkung oder Mitverursachung von IVDD zum Kauf- bzw. Mietvertrag den vollen Provisionsanspruch begründen. Für den Provisionsanspruch ist nicht relevant, ob die letztlich erzielten Konditionen mit den ursprünglichen Vorstellungen des AGs übereinstimmen. Dies gilt ebenso für Personen / Gesellschaften, die mit dem nachgewiesenen Kunden in wirtschaftlichem oder persönlichem Zusammenhang stehen. IVDD hat ein Recht auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss bzw. der Beurkundung des Vertrages. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit vom IVDD, so ist IVDD vom AG unverzüglich Auskunft über die Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen. IVDD hat Anspruch darauf, eine Vertragsabschrift zu erhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Hauptvertrag auf die Tätigkeit von IVDD zurückzuführen ist. Für Hauptverträge, die später als ein Jahr nach Ende des Maklervertrages zustande kommen, gilt dies nur, wenn ein berechtigtes Interesse geltend gemacht wird.


• Die Provisionen berechnen sich, soweit nicht schriftlich abweichend vereinbart, wie folgt: 


Verkauf / Ankauf, berechnet aus dem Gesamtverkaufspreis der Immobilie oder der dinglichen Rechte: bis zu einem Kaufpreis von 50.000,- EUR pauschal 3.000,- EUR, bei einem Kaufpreis zwischen 50.001,- EUR und 1.000.000,- EUR 6 % zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, ab einem Kaufpreis von 1.000.001,- EUR 5 % zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei den Prozentangaben ist maßgeblich der Gesamtkaufpreis einschließlich der Nebenleistungen, die dem AG oder Dritten zugute kommen.
Vermietung / Anmietung von Wohnungen oder Immobilien zur privaten Nutzung: 2 Kaltmieten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Vermietung / Anmietung von Gewerbeflächen oder Immobilien zur gewerblichen Nutzung: 3 Kaltmieten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer

• 
Soweit dem Hauptvertrag eine Staffelmietvereinbarung oder eine anfängliche Mietfreistellung bzw. –verrechnung zu Grunde liegt, berechnet sich der Provisionsanspruch anhand der anfänglichen Miethöhe und unabhängig etwaiger Zahlungsfreistellungen durch den Vermieter.


• Die vorgenannten Provisionssätze gelten entsprechend für den Fall, dass statt der Immobilie einzelne oder alle Anteile an einer Gesellschaft vermittelt werden. Die Provision errechnet sich aus dem gesamten Gegenwert des Verkaufsobjektes (z. B. erhöhen übernommene Verbindlichkeiten den Gegenwert).


• Wird aufgrund der Tätigkeit von IVDD anstelle der angebotenen Vertragsmöglichkeit ein wirtschaftlich vergleichbarer Vertrag oder ein Vertrag über ein Objekt, was dem ursprünglich wirtschaftlichen Zweck gleichkommt, abgeschlossen, ist hierfür die entsprechende Provision zu entrichten.


• Die von IVDD gemachten Angaben zur Immobilie basieren auf von Dritten erteilen Informationen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann daher nicht übernommen werden. Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleibt vorbehalten. Der AG hat alle Angaben vor Vertragsschluss
selbst zu überprüfen. Auch von IVDD überlassene Unterlagen wie z. B. Vertragsmuster hat der AG selbst zu prüfen. IVDD erbringt keine Leistungen der Rechts- oder Steuerberatung. Der AG nimmt hierzu soweit erforderlich die Leistungen entsprechender Berater in Anspruch.


• Für die Bonität der von IVDD vermittelten Kunden kann keine Haftung übernommen werden. Die Einholung einer Selbstauskunft des Mieters ist kostenfrei. Für deren Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Weitergehende Auskünfte werden gegen Auslagenerstattung nach entsprechendem Auftrag eingeholt.


• IVDD darf auch für andere AG tätig werden. Außerdem ist IVDD berechtigt, bei einem Geschäftsvorfall mit mehreren Vertragspartnern Provisionsvereinbarungen zu schließen. IVDD verpflichtet sich in diesem Fall zu unparteiischer Arbeit entsprechend der Standesregeln. Der AG verpflichtet sich zur Sicherung des Provisionsanspruchs folgende Aussage in den abgeschlossenen Hauptvertrag aufzunehmen: „Dieser Vertrag ist vermittelt durch den Immobilienvertrieb Dresden, Königsbrücker Strasse 75, 01099 Dresden

• IVDD ist berechtigt, während der Laufzeit des Auftrages das Objekt zur Mitbearbeitung an Dritte zu übertragen. Der AG willigt ein, dass IVDD Daten, die sich aus den Objektunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt und diese an Interessenten im erforderlichen Umfang übermittelt.
Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages auch für künftige Tätigkeiten.


• IVDD haftet nur im gesetzlichen Rahmen für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten. IVDD berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist, dem AG keine Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages. Wird die Chance, die Provision zu verdienen, infolge eines Verhaltens des AGs erheblich behindert oder vereitelt oder verletzt der AG seine primären Pflichten nach diesen Geschäftsbedingungen bzw. den sonstigen vertraglichen Vereinbarungen,
hat der AG IVDD deren nachweisliche im Rahmen des konkreten Auftrages getätigten Aufwendungen, insbesondere die Kosten der Inserate, Exposés, gefertigte Prospekte zu ersetzen. Dabei werden die von dem Makler geführten Verhandlungen und Kfz-Kosten pauschal mit 250,00 € einschließlich Porto und Telefonate mit 50,00 € bestimmt. Das Recht des AG, niedrigere Aufwendungen als den vorstehenden Bestimmungen gemäß nachzuweisen, bleibt hiervon unberührt. Die
gleiche Verpflichtung trifft den AG bei Verletzung von Alleinauftragspflichten.


• Der Vertrag kann, soweit es sich nicht um einen Alleinauftrag handelt, von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende jederzeit gekündigt werden. Ein Alleinauftrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende des sechsten vollen Kalendermonats. Er verlängert sich jeweils um drei weitere Monate, wenn er nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt wird. Nach Ablauf von zwei Jahren ab Vertragsbeginn endet der Auftrag auch ohne Kündigung, wenn er nicht durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien verlängert wird. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


• Erfüllungsort aller Leistungs- und Gegenleistungsansprüche, insbesondere aller Zahlungsansprüche, ist Dresden. Ist der AG Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Dresden vereinbart.